Variante 3: Tempo 30
Es ist die Einführung einer Tempo-30-Zone vorgesehen. Die Tempo-30-Zone wird mit Signalen und Markierungen gezeigt. Unter Einhaltung der erforderlichen Sichtweiten, werden Längsparkplätze auf der Fahrbahn platziert. Mit den Parkplätzen wird die Fahrbahn zusätzlich eingeengt. Wo die Platzierungen von Parkplätzen nicht möglich sind, werden Einengungen mittels Poller erstellt. Die Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit bedarf zusätzlich der Begründung in einem Gutachten (Art. 32 Strassenverkehrsgesetz SVG). Darin wird abgeklärt, ob die Massnahme nötig, zweck- und verhältnismässig ist oder ob andere Massnahmen notwendig sind (Art.108 Abs. 4 Signalisationsverordnung SSV).

Plan Tempo 30 Teil 1 (zum Vergrössern auf das Bild klicken)

Plan Tempo 30 Teil 2 (zum Vergrössern auf das Bild klicken)
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