Informationen - Stadt Arbon
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Online-Mitwirkung Kaisergarten
Über die folgende Navigation sind alle Informationen zur Online-Mitwirkung Kaisergarten zu finden.
Informationen
Ausgangslage
Für das Gebiet zwischen der St. Gallerstrasse und der Brühlstrasse bzw. der Sonnenhügelstrasse und der Pestalozzi-strasse wurde in den letzten Jahren ein neuer Gestaltungsplan erarbeitet.
Dieser wurde vom Arboner Stadtrat am 5. August 2024 für die kantonale Vorprüfung sowie die Information und Mitwirkung der Bevölkerung freigegeben.
Dieser wurde vom Arboner Stadtrat am 5. August 2024 für die kantonale Vorprüfung sowie die Information und Mitwirkung der Bevölkerung freigegeben.
Im besagten Gebiet bestehen gegenwärtig rechtsgültig der Gestaltungsrichtplan
St. Gallerstrasse-Sonnenhügelstrasse und
der Gestaltungsplan Alter Werkhof II, die beide noch ins neue Planungs- und Baurecht überführt werden müssen. Über den mittleren Teil der ehemaligen Gärtnerei Kaiser und
den Werkhof der Stutz AG wurde vorgängig ein Richtprojekt ausgearbeitet. Folglich entsteht über das gesamte Strassengeviert im Zentrum von Arbon eine Mischung von Bestandesbauten (Instandhaltung/-setzung, Modernisierung etc.) und baulichen Neuentwicklungen. Gleichzeitig soll das Areal durch zwei öffentlich zugängliche Fusswege erschlossen werden. Um all dies zu regeln, wurde ein neuer Gestaltungsplan ausgearbeitet. Die alten Pläne werden nach dessen Inkraftsetzung aufgehoben.
St. Gallerstrasse-Sonnenhügelstrasse und
der Gestaltungsplan Alter Werkhof II, die beide noch ins neue Planungs- und Baurecht überführt werden müssen. Über den mittleren Teil der ehemaligen Gärtnerei Kaiser und
den Werkhof der Stutz AG wurde vorgängig ein Richtprojekt ausgearbeitet. Folglich entsteht über das gesamte Strassengeviert im Zentrum von Arbon eine Mischung von Bestandesbauten (Instandhaltung/-setzung, Modernisierung etc.) und baulichen Neuentwicklungen. Gleichzeitig soll das Areal durch zwei öffentlich zugängliche Fusswege erschlossen werden. Um all dies zu regeln, wurde ein neuer Gestaltungsplan ausgearbeitet. Die alten Pläne werden nach dessen Inkraftsetzung aufgehoben.
Verfahrensablauf
Erklärung Verfahrensablauf
- Begleitetes Verfahren:
Der neue Gestaltungsplan wurde in einem begleiteten Verfahren zwischen Eigentümerschaften, Planungsbüros, Fachpersonen der Architektur und Landschaftsarchitektur, der Ortsbildschutz-kommission sowie der Stadtentwicklung der Stadt Arbon sowie in Fachgesprächsrunden mit den kantonalen Abteilungen Raumentwicklung, der Denkmalpflege sowie des Hochbaus erstellt. - Mitwirkung Bevölkerung/kantonale Vorprüfung:
Der im begleiteten Verfahren erstellte Gestaltungsplan wird der Bevölkerung vorgestellt. Diese kann bis 15. November mitwirken und online Einwände einreichen. Gleichzeitig werden die Pläne und Berichte vom Kanton vorgeprüft. - Auswertung Vorprüfung und Mitwirkung/Bereinigung Gestaltungsplan:
Der Gestaltungsplan wird entsprechend angepasst. - Erlass Stadtrat
- Öffentliche Auflage (20 Tage) (gesetzlich basierte Einsprachen möglich)
- Genehmigung Departement für Bau und Umwelt
- Inkraftsetzung Stadtrat
Mitwirkungsmöglichkeiten
Informationsanlass (öffentlich)
Die Stadt Arbon veranstaltete einen öffentlichen Informationsanlass
am 18. September 2024, 19.00 Uhr im ZIKpunkt, Zum See 1, Arbon ein.
Online-Mitwirkung (öffentlich)
Arbonerinnen und Arboner hatten die Möglichkeit
bis zum 15. November 2024 zu den Unterlagen für die Vorprüfung des Gestaltungsplans Kaisergarten Einwände einzusenden.
Diskussionsforen (Eigentümerschaft)
Eigentümerinnen und Eigentümer diskutierten spezifische Teilbereiche aus dem Gestaltungsplan. Die Foren fanden jeweils
Informationsanlass (öffentlich)
Die Stadt Arbon veranstaltete einen öffentlichen Informationsanlass
am 18. September 2024, 19.00 Uhr im ZIKpunkt, Zum See 1, Arbon ein.
Online-Mitwirkung (öffentlich)
Arbonerinnen und Arboner hatten die Möglichkeit
bis zum 15. November 2024 zu den Unterlagen für die Vorprüfung des Gestaltungsplans Kaisergarten Einwände einzusenden.
Diskussionsforen (Eigentümerschaft)
Eigentümerinnen und Eigentümer diskutierten spezifische Teilbereiche aus dem Gestaltungsplan. Die Foren fanden jeweils
im Stadthaus, *Ratsaal um 18.00 Uhr statt:
- 10. Oktober, GrundeigentümerInnen des Teilbereich IIIb
- 17. Oktober, GrundeigentümerInnen des Teilbereich I
- 31. Oktober, GrundeigentümerInnen des Teilbereich II
Was passiert mit den eingereichten Einwänden?
Alle während der Online-Mitwirkung in der Vorprüfungsphase eingereichten Einwände werden vom zuständigen Planungsbüro sowie der Stadtentwicklung der Stadt Arbon geprüft (z. B. nach Kriterien wie der persönlichen Betroffenheit und des Öffentlichen Interesses) in Bezug darauf, ob die Einwände berücksichtigt werden können
oder nicht.
oder nicht.
Kontakt
Stadt Arbon
Stadtentwicklung
Hauptstrasse 12
9320 Arbon
071 447 61 90
aanamiriam.sharmabohni@arbon.ch
Stadt Arbon
Stadtentwicklung
Hauptstrasse 12
9320 Arbon
071 447 61 90
aanamiriam.sharmabohni@arbon.ch